Häufige Fragen
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Die Buchung einer psychotherapeutischen Sprechstunde erfolgt über die Terminservicestelle unter der Telefonnummer 116117 oder online über den Terminservice 116117 (KV Rheinland-Pfalz). Bitte bestätigen Sie Ihren Termin nach der Buchung umgehend per E-Mail bei der zuständigen Therapeutin. Die E-Mail-Adresse wird Ihnen bei der Buchung mitgeteilt. Eine zusätzliche Bestätigung unsererseits erfolgt nicht. Nicht bestätigte Termine werden wieder freigegeben. Privatversicherte und Selbstzahler können diesen Service nicht nutzen. Für diese Personengruppen steht ausschließlich das Kontaktformular auf unserer Homepage zur Verfügung.
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Die psychotherapeutische Sprechstunde ist der erste Termin, um Ihre Beschwerden kennenzulernen und gemeinsam zu klären, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welche Behandlung sinnvoll ist. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich über die nächsten Schritte zu informieren.
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Ja. Als Praxis mit Kassenzulassung können wir Richtlinienpsychotherapie bei gesetzlich Versicherten direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Für eine Verhaltenstherapie ist daher grundsätzlich keine private Kostenübernahme erforderlich.
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Private Krankenversicherungen übernehmen psychotherapeutische Leistungen häufig im Rahmen der vereinbarten Tarifbedingungen. Umfang, Sitzungszahl und mögliche Antragsverfahren unterscheiden sich jedoch je nach Vertrag. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach den für Sie geltenden Bedingungen.
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Psychotherapeutische Behandlungen, einschließlich Verhaltenstherapie, können grundsätzlich beihilfefähig sein. Welche Leistungen und wie viele Sitzungen übernommen werden, richtet sich nach den für Sie geltenden Beihilfevorschriften.
Bestimmte Leistungen wie die psychotherapeutische Sprechstunde, probatorische Sitzungen oder eine begrenzte Anzahl weiterer Behandlungseinheiten können je nach Beihilferegelung ohne vorherige Genehmigung möglich sein. Für eine weiterführende Psychotherapie kann hingegen ein Antrag bei der Beihilfestelle erforderlich sein.
Da sich die Regelungen zwischen Bund und Ländern unterscheiden können, empfehlen wir, die individuellen Voraussetzungen vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Beihilfestelle und gegebenenfalls Ihrer privaten Krankenversicherung zu klären.
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Ja. Psychotherapie, einzelne Sitzungen sowie bestimmte diagnostische Leistungen – beispielsweise eine ADHS-Diagnostik im Erwachsenenalter – können auch als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
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Die Wartezeit richtet sich nach den aktuellen Behandlungskapazitäten, dem benötigten Behandlungssetting und der individuellen therapeutischen Situation.
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Ja. Psychotherapeutische Sitzungen können – sofern dies therapeutisch geeignet ist – teilweise oder je nach Versicherungsstatus auch weitergehend per zertifizierter Videosprechstunde durchgeführt werden. Für gesetzlich Versicherte gelten dabei die Vorgaben der Psychotherapie-Richtlinie und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten richten sich die Voraussetzungen nach den jeweiligen Versicherungs- beziehungsweise Beihilfebedingungen.
Ob eine Online-Psychotherapie für Ihre persönliche Situation geeignet ist, klären wir individuell.
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Psychotherapeut: Ein Psychotherapeut behandelt psychische Erkrankungen mit wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren. Psychologische Psychotherapeuten haben Psychologie studiert und eine mehrjährige therapeutische Ausbildung abgeschlossen. Ärztliche Psychotherapeuten sind Ärzte mit einer zusätzlichen Psychotherapie-Ausbildung.
Psychiater: Ein Psychiater ist Arzt und auf psychische Erkrankungen spezialisiert. Er kann Diagnosen stellen, körperliche Ursachen abklären, Medikamente verschreiben und – wenn entsprechend ausgebildet – auch Psychotherapie anbieten.
Heilpraktiker für Psychotherapie: Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen psychische Beschwerden behandeln, haben jedoch keine staatlich geregelte akademische Ausbildung wie Psychotherapeuten oder Psychiater. Die Ausbildung und die angewandten Methoden können daher sehr unterschiedlich sein.
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Nein. Für die Vereinbarung eines Erstgesprächs benötigen Sie weder eine Überweisung noch ein Rezept.
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Im Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen in Ruhe zu schildern. Gemeinsam besprechen wir Ihre aktuelle Situation, klären Ihre Fragen und überlegen, ob eine Psychotherapie sinnvoll und geeignet ist.
Eine besondere Vorbereitung ist nicht erforderlich. Bitte bringen Sie Ihre Gesundheitskarte mit. Falls vorhanden, können Sie außerdem relevante Arztberichte oder Befunde mitbringen.
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Eine Einzelsitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet meist einmal pro Woche statt. Im Rahmen einer reinen Gruppentherapie oder einer Kombinationsbehandlung dauert eine Gruppensitzung 100 Minuten und findet einmal pro Woche statt, während Einzelsitzungen flexibel nach individuellem Bedarf ergänzt werden. Die Gesamtdauer der Therapie richtet sich nach Ihrem persönlichen Behandlungsbedarf.
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Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte so früh wie möglich, spätestens jedoch 48 Stunden vorher ab, damit die für Sie reservierte Zeit anderweitig vergeben werden kann. Da wir als reine Bestellpraxis arbeiten, behalten wir uns vor, bei einer verspäteten Absage oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen zum Erstgespräch oder zur psychotherapeutischen Sprechstunde ein pauschales Ausfallhonorar in Höhe von 50 Euro in Rechnung zu stellen. Ab dem zweiten Termin beziehungsweise mit Beginn der probatorischen Sitzungen gelten die vertraglichen Regelungen unseres gesonderten Behandlungs- und Honorarvertrags, welchen wir im Rahmen der ersten Termine gemeinsam besprechen und vereinbaren.
Sollten Sie die Frist nicht mehr einhalten können, sagen Sie bitte trotzdem so früh wie möglich ab. Häufig bekommen wir die entstandene Terminlücke wieder gefüllt, dann erheben wir selbstverständlich kein Ausfallhonorar.
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Für uns steht Ihre Privatsphäre an oberster Stelle. Ein vertrauensvolles Miteinander ist nur möglich, wenn sich alle Teilnehmenden absolut sicher fühlen. Daher gilt für die Gruppentherapie eine strenge, vertraglich vereinbarte Schweigepflicht. Alle Teilnehmenden verpflichten sich vor Beginn der Gruppentherapie, schriftlich zu Vertraulichkeit über persönliche Informationen und Inhalte, die andere Gruppenmitglieder betreffen.